EuGH zur Zeitarbeitnehmer-Bezahlung: Ausnahme von Equal-Pay wackelt

Zeitarbeitnehmer müssen grundsätzlich das gleiche Geld verdienen, wie das Stammpersonal des Entleihers. Bislang war jedoch ein niedrigerer Lohn erlaubt, wenn ein

wirtschaftsfenster.de/wirtscha

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