Was bedeutet #nachhaltig, #klimaneutral oder #natürlich? @ErichBuergler berichtet in der @sonntagszeitung über unsere Kritik an der #Werbung von #Migros und #Coop
(Abo-Artikel).
https://www.tagesanzeiger.ch/greenpeace-wirft-migros-und-coop-greenwashing-vor-243204184726
#nachhaltig #klimaneutral #natürlich #werbung #migros #coop
⏳*3* #Adventskalender der #Bamberger #Schulbiene 2022
Am ersten #Adventswochenende „#Kreativ mit #Bienenwachs“ werden und „über 50 #Rezepte zum Nachmachen“ ausprobieren für „#Kosmetik – #Haushalt – #Deko“, das gelingt super durch das quadratische Bändchen von Anne u. Falco Tietjen aus der #Familienimkerei #Tietjen in Klein Meckelsen (Niedersachsen).
Noch ist Zeit, um für das #Weihnachtsfest #Geschenke zu basteln, die #umweltverträglich, da aus #natürlich|en Zutaten sind. Die komplette #Rezension hier: https://bienen-leben-in-bamberg.de/3-adventskalender-der-bamberger-schulbiene-2022/
#adventskalender #Bamberger #Schulbiene #adventswochenende #kreativ #bienenwachs #rezepte #kosmetik #haushalt #Deko #Familienimkerei #Tietjen #weihnachtsfest #geschenke #umweltverträglich #natürlich #rezension
#Fortsetzung der #Idee eines #Naturrechtes iSd #Konstruktion eines #persönlichen #Schutzbereiches für #Grundrechte, der #Natur als #Rechtssubjekt neben #natürlichen und #juristischen #Personen #umfasst;
#Hinweis auf #rechtswissenschaftliche #Analyse "Can #Nature get it #Right" des #EU #Parlament;
#Subjekt / #Objekt #Dualismus; #Subjektivität; #Anthropozän
vgl. https://ifwo.eu/@sozialwelten/106687890700154218
#FAZ, 16.10.21, #Feuilleton, S.14, Katja #Gelinsky - #Mutter #Erde als #Rechtsperson
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#Frage nach der #Grenze des #persönlichen #Schutzbereiches des #Recht auf #Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 #GG
#Unterscheidung von #natürliche und #juristische #Person:
Nach Art. 19 Abs. 3 #Grundrechte nur für sie #geltend, soweit sie ihrem #Wesen nach auf sie #anwendbar sind.
Ist bei #Leben nicht der #Fall
#Natürliche #Person:
#Grenzfall des #Nasciturus: #Unterscheidung von #Objektivem und #Subjektivem #Grundrechtsschutz
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#Rechtsschutzgarantien
#Justizgrundrechte
Art. 19 Abs. 4 GG
#Persönlicher #Schutzbereich
-> #Natürliche und #Juristische #Personen;
#jemand im #Unterschied zu #jedermann
#Sachlicher #Schutzbereich
-> #Subjektive #öffentliche #Rechte
#Verhältnis #Bürger #Staat
-> #potenzielle #Rechtsverletzung
-> #Öffentliche #Gewalt: Hier nur #Exekutive iSv Art. 1 Abs. 3 GG
#Rechtsfolge: #Offenstehen des #Rechtsweges
#NJW 2015, 2100
#Subjektionstheorie
#Rechtsschutzgarantie #Justizgrundrecht #persönlich #Schutzbereich #natürlich #juristisch #personen #jemand #unterschied #jedermann #sachlich #subjektiv #öffentlich #recht #verhältnis #bürger #staat #potenziell #Rechtsverletzung #gewalt #exekutive #Rechtsfolge #Offenstehen #Rechtsweg #NJW #Subjektionstheorie #vorlesung #grundrechte #Nußberger
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 2 #Koalitionsfreiheit
#Sachlicher #Schutzbereich
#Verein
#Rückgriff auf #Vereinsgesetz als #Merkhilfe
#Jede #Vereinigung zu der sich eine #Mehrheit #natürlicher oder #juristischer #Personen für längere #Zeit zu #gemeinsamen #Zweck #freiwillig #zusammengeschlossen und einer #organisierten #Willensbildung #unterworfen hat
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#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GG
Weitere im #Katalog #enthaltene #persönliche #Merkmale:
#Abstammung
#natürliche #biologische #Beziehung eines #Menschen zu seinen #Vorfahren;
#Weitgehend #bedeutungslos
#Rasse
#Gruppenspezifisch #tatsächliche als auch nur #behauptete #biologisch #vererbbare #Merkmale;
#Fälle: #Verdachtsunabhängige #Polizeikontrollen; #Polizeiliche #Maßnahmen, die auf #Phänotyp abstellen.
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#besondere #diskriminierungsverbot #katalog #enthalten #persönlich #merkmal #abstammung #natürlich #biologisch #beziehung #mensch #vorfahren #Weitgehend #bedeutungslos #rasse #Gruppenspezifisch #tatsächlich #behauptet #vererbbar #Fälle #verdachtsunabhängig #polizeikontrolle #Polizeilich #maßnahme #Phänotyp #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GG
#Prüfung einer #Verletzung von Art. 3 Abs. 3 GG
#Persönlicher #Schutzbereich
#Jedermann - #Natürliche #Personen;
Art. 19 Abs. 3 GG: #Personenvereinigung #fraglich; Ja, wenn dem #Wesen nach #anwendbar;
#Beispiel #Frauenvereinigung
#Sachlicher #Schutzbereich: #Einzelne #Untersuchungsschritte:
-> #Ungleichbehandlung
-> #Rechtliche #Relevanz
-> Im #Katalog #enthaltenes #persönliches #Merkmal
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#Freiheit der #Person
Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG
Art. 104 GG
#Persönlicher #Schutzbereich
#Jedermann: #Natürliche #Personen
Nicht #juristische #Personen
#Sachlicher #Schutzbereich:
-> #Körperliche #Fortbewegungsfreiheit;
#eng zu #verstehen, kein #allgemeiner #Freiheitsbegriff;
#Tradition von #habeas #corpus: #Begrenzung der #Möglichkeit von #Freiheitsbeschränkung durch #Verfahren
#Recht sich in einem #Raum #aufzuhalten oder sich in einen zu #begeben
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#Unverletzlichkeit der #Wohnung
Art. 13 GG
#Normstruktur
Art. 13 Abs. 1 -> #Grundrecht
Art. 13 Abs. 2 bis 5 -> #Schrankenregelungen
Art. 13 Abs. 6 -> #Parlamentarische #Kontrolle
Art. 13 Abs. 7 -> #Subsidiäre #Schrankenregelung
#Persönlicher #Schutzbereich:
#Jedermann: #Natürliche #Personen; #Nutzungsberechtigung im #Unterschied zu #Eigentum
#Strittig bzgl. #Berechtigung: #Mieter die in #Wohnung #bleiben.
Nicht #umfasst: #Hausbesetzer (#strittig)
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#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
#Persönlicher #Schutzbereich:
#Natürliche #Personen
-> Bei #Toten (-) #Postmortaler #Würdeschutz nur durch #Menschenwürde
-> #Nasciturus (-) Kein #Schutz #engerer #persönlicher #Lebenssphäre
#Juristische #Personen
-> Nur bei #grundrechtstypischer #Gefährdungslage:
#Recht am #eigenen #Wort; #Recht auf #informationeller #Selbstbestimmung
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#Idee eines neuen #Naturrechtes, mit dem der #Schutz #natürlicher #Lebensgrundlagen in Art. 20a GG als #Begrenzung #staatlichen #Handelns, um die #Dimension von #Natur als #Person #erweitert wird
Art 19 Abs. 3 GG #Grundrechte für #inländische #juristische #Personen, soweit sie ihrem #Wesen nach auf diese #anwendbar sind
#Vorschlag: #Grundrechte gelten auch für die #Natur, soweit sie ihrem #Wesen nach auf diese #anwendbar sind
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#Menschenwürde
Art. 1 GG
#Persönlicher #Schutzbereich: #Natürliche #Personen
#Jeder #Mensch als #Person, ohne #Rücksicht auf seine #Eigenschaften, seinen #körperlichen oder #geistigen #Zustand, seine #Leistungen und seinen #sozialen #Status.
#Leben als #Grenze zur #Bestimmung der #Unterscheidung
#Nasciturus: #objektive (!) #Schutzpflicht statt #subjektiv;
Je #mehr, #desto #Regel
#Menschenwürde #Verstorbener als #Angelegenheit #Angehöriger
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#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 Abs. 1 GG
#Sachlicher #Schutzbereich:
-> #natürliche #Lebensgemeinschaft und #Erziehungsgemeinschaft von #Eltern und #Kindern, durch #Geburt oder #staatliche #Anerkennung.
-> #tatsächliche #Lebens- und #Erziehungsgemeinschaft zwischen #Elternteil und #Kind
-> #sozial #familiäre #Lebensgemeinschaft #Lebenspartnerschaft
#Definition #BVerfGE 127, 263, 287; 80, 81, 90; 133, 59
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#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 GG
#Persönlicher #Schutzbereich:
#Jedermann; Nur #Natürliche #Personen
#Sachlicher #Schutzbereich:
#Ehe nach #Definition
#BVerfGE 105, 313, 345 im #Jahr 2002
#Vereinigung eines #Mannes mit einer #Frau zu einer auf #Dauer #angelegten #Lebensgemeinschaft #gleichberechtigter #Partner. #Zusammenleben #frei #ausgestaltet #beruhend auf #freiem #Entschluss unter #Mitwirkung des #Staates.
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#Entscheidung #Bundesverfassungsgericht
#BVerfGE #Klimaschutzgesetz
#Argumentation für #Schutzpflicht des #Staates / #Schutzrecht gegenüber #Staat aus #Art. 2 Abs. 2 S. 1 auf #körperliche #Unversehrtheit und #Art 14 auf #Schutz des #Eigentums im #Sinn #intertemporaler #Freiheitssicherung i.V.m. #Art. 20a GG: #Schutz #natürlicher #Lebensgrundlagen
#zukünftige #Freiheitssrechte
vgl. #Folgenorientierung
#BVerfG, #Beschluss des Ersten #Senats vom 24.03.21 - 1 BvR 2656/18 -, Rn. 1-270
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#Relevanz für #Rechtswissenschaftliche #Sprachformen: #Abstraktion des #Geschlechts statt #Inklusion der #Konstruktion #vermeintlich #natürlicher #Formen
#Feministische #Studien Band 37 Heft 2, S. 393 - 395, 19.11.2019
Ortrud #Wörner-#Heil: Käthe #Delius (1893-1977). #Hauswirtschaft als #Wissenschaft
#Rezension von Annika #Spilker
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Die #historisch(e) #Funktion der #Menschenrechte war die #Einschreibung #natürlich(en) #Leben(s) in die #juridisch #politische) #Ordnung des #Nationalstaat(es) dar und #bildet sein #irdisch(es) #Fundament #staatlich(er) #Legitimität und #Souveränität.
#Menschenrecht; #Transzendental(er) #Vermeidungsirrtum
Giorgio #Agamben: #Homo #Sacer, Die #souverän(e) #Macht und das #nackt(e) #Leben, S.136
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#KybernEthik
Heinz von #Foerster
#Natürlich(e) #Magie; #Ethik und #Kybernetik; #Epistemologie; #Zurkulär(e) #Kausalität; #Lethologie;
#kybernethik #Foerster #natürlich #magie #ethik #kybernetik #epistemologie #Zurkulär #Kausalität #Lethologie #bibliothek #computer #cyborg
#Mythologem #Naturzustand als #Grenzfall des #Staat(es) und als solchem diesem als #Ausnahmezustand #inhärent.
#Zone der #Ununterscheidbarkeit - #Blind(er) #Fleck des #Beobachter(s).
#Natur #natürlich #Hobbes #Lupus
Giorgio #Agamben: #Homo #Sacer, Die #souverän(e) #Macht und das #nackt(e) #Leben, S.115 f.
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