Seit Jahresbeginn gilt das neue #Notvertretungsrecht. Damit können sich Ehe- und Lebenspartner in medizinischen Notfällen gegenseitig vertreten. #Patientenverfügung und #Vorsorgevollmacht bleiben jedoch wichtig, mahnen Experten. https://www.apotheken-umschau.de/gesundheitspolitik/notvertretungsrecht-wie-sich-partner-seit-2023-ohne-vollmacht-vertreten-duerfen-935079.html?utm_source=twitter&utm_medium=social_au&utm_id=935079
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Seit Jahresbeginn gilt das sogenannte #Notvertretungsrecht für Ehegatten und Lebenspartner. Doch was hat es damit eigentlich auf sich? Wir klären die wichtigsten Fragen. https://www.apotheken-umschau.de/gesundheitspolitik/notvertretungsrecht-wie-sich-partner-seit-2023-ohne-vollmacht-vertreten-duerfen-935079.html?utm_source=twitter&utm_medium=social_au&utm_id=935079
Das ändert sich 2023 im Gesundheitsbereich
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#Vorsorgevollmacht - Ab 2023 greift das gesetzliche #Notvertretungsrecht. Das bedeutet, ein Ehepartner o. eingetragener Lebenspartner darf in einem medizinischen Notfall für den anderen die Gesundheitssorge übernehmen – aber nur maximal sechs Monate lang.
https://www.t-online.de/gesundheit/id_48205960/vorsorgevollmacht-das-aendert-sich-2023.html
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