#Unterscheidung von #Tatstrafrecht und #Täterstrafrecht als #Möglichkeit der #Objektivierung von #Bestrafung.
#Tatstrafe: #Strafe für #Tat(en) - #Handlung / #Handeln , #Unterlassen, #Objektivität der #Tatsache
#Täterstrafe: #Eigenschaft des #Täter(s), also #Zurechnung von #Beweggrund auf eine #Person, als #Alternative des #Denken(s) von #Strafbarkeit.
#Reentry der #Gesinnung über § 46 II #StGB bei #Strafzumessung
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 01
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#Anschlusskommunikation als #Indikator für #Bedeutsamkeit #unabhängig von #Methode(n) der #Herstellung von #Referenzierbar(keit) durch #Objektivierung in #Form von #Zählbar(keit), #verdichtet zu #Kennziffer(n).
#Intersubjektivität ist das #Gelingen des #soziale(n) eine #Fiktion aufrecht zu erhalten, an die niemand zu glauben gezwungen werden kann.
Rudolf #Stichweh - Was braucht das deutsche #Wissenschaftssystem in den 2020er Jahren? Die #Perspektive der #Wissenschaftsforschung, #October 2020
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