@bfdi Vielen Dank für die fachkundige öffentliche Befassung mit diesem privat-wirtschaftlichen Verarbeitungs-Vorhaben.
Ich unterstütze insbesondere diesen Standpunkt:
„Andererseits kommt gerade Telekommunikationsanbietern eine besondere Vertrauensstellung zu, die für den BfDI nur schwer mit einem Tracking ihrer Nutzerinnen und Nutzer vereinbar ist. Zudem müssen weitere Gefahren wie die Zusammenführung der pseudonymen Kennung und z.B. dem Log-in bei Diensten von Anbietern im Web, die zu einer Repersonalisierung führen und anschließend ein detailliertes Tracking ermöglichen würden, betrachtet und unterbunden werden.“
Daher halte ich die Möglichkeit, der Datenübermittlung bei meinem Telekommunikationsanbieter wirksam und dauerhaft widersprechen zu können, für unverzichtbar, um eine irrtümliche Einwilligung irgendwo bei der Internet-Nutzung durch ein technisches Mittel ausschließen zu können.