#Leistungsrechte; #status #positivus
-> #Unterscheidung von #originären und #derivativen #Leistungsrechten
Der #Anspruch auf einen #Studienplatz als eine #Form von #Leistungsrecht gegenüber dem #Staat wird zu einer #bedingten #Leistungspflicht, die unter #gerechten #Kriterien #Selektionen unter #Bedingung von #Ressourcenknappheit vornehmen darf.
-> Kein #unmittelbares #Leistungsrecht;
#status #positiv #unterscheidung #originär #Derivativ #anspruch #Studienplatz #form #staat #bedingt #Leistungspflicht #kriterien #ressourcenknappheit #unmittelbar #allgemein #Grundrechtslehre #vorlesung #grundrechte #Nußberger #Statuslehre #Leistungsrecht #gerecht #selektion #bedingung
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 2 #Koalitionsfreiheit
#Sachlicher #Schutzbereich; #Besondere #Schutzfunktion
#Objektive #Schutzpflicht;
#Institutionelle #Garantie: #Institution des #Zusammenschlusses;
#Originäre #Leistungsrechte: #Privatschulen #Ausnahmefall;
Aber #Derivative #Leistungsrechte: #Förderung #bestimmter #Vereine
-> Kein #Leistungsgrundrecht
#versammlungsfreiheit #Vereinigungsfreiheit #Koalitionsfreiheit #sachlich #Schutzbereich #besondere #Schutzfunktion #objektiv #Schutzpflicht #institutionell #garantie #institution #zusammenschluss #originär #Leistungsrecht #Privatschule #Ausnahmefall #Derivativ #förderung #bestimmt #verein #Leistungsgrundrecht #organisationszwang #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG
#Niemand darf wegen seiner #Behinderung #benachteiligt werden.
1994 ins #Grundgesetz #eingefügt zur #Integration;
#Bevorzugung nicht #ausgeschlossen im #Unterschied zu #Kriterien des Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG;
#Funktion:
-> #Subjektives #Abwehrrecht
-> #Originärer #Leistungsanspruch - eher nein h.M.
-> #Derivativer #Teilhabeanspruch & #Leistungsanspruch
-> #Objektivrechtliche #Schutzfunktion
#besondere #diskriminierungsverbot #niemand #behinderung #benachteiligt #grundgesetz #eingefügt #integration #Bevorzugung #ausgeschlossen #unterschied #kriterien #funktion #subjektiv #Abwehrrecht #originär #Leistungsanspruch #Derivativ #Teilhabeanspruch #Objektivrechtlich #Schutzfunktion #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Statuslehre nach Georg #Jellinek nach #modernem #Verständnis
#Funktion der #Freiheitsrechte
#Objektiv #rechtliche #Dimension: #Unterlassungspflicht und #Handlungspflicht
#Subjektiv #rechtliche #Dimension: #Eingriffsabwehrrecht und #originäre #Leistungsrechte
#Vorlesung 3,2 vom 16.04.2021 #Grundrechte, Angelika #Nußberger nach #Epping
#Statuslehre #jellinek #modern #verständnis #funktion #Freiheitsrecht #objektiv #rechtlich #dimension #Unterlassungspflicht #Handlungspflicht #subjektiv #Eingriffsabwehrrecht #originär #Leistungsrecht #vorlesung #grundrechte #Nußberger #Epping
#Souverän(e) #Macht und #nackt(es) #Leben als #Zone der #Ununterschiedenheit, die die #originär(e) #politisch(e) #Beziehung #markiert, #ursprünglicher als die #Unterscheidung von #Freund und #Feind bei Carl #Schmitt oder #Mitbürger und #Fremde(r) bei #Böckenförde.
#Merkmal: #Ausmaß der #Extraneität des #Unterschieden(en);
#Einschließungsmilieu; #Ausschließungsmilieu
Giorgio #Agamben: #Homo #Sacer, Die #souverän(e) #Macht und das #nackt(e) #Leben, S.120f.
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