#UberPop ist #kein #Dienst der #Informationsgesellschaft, sondern eine #Personenbeförderungsleistung, die verboten werden kann
Schlussanträge des Generalanwalts vom 04.07.2017, Rechtssache C-320/16
Uber France SAS
#informationsgesellschaft #kein #dienst #personenbeförderungsleistung