Die vom Aufbau und Inhalt her an die #Zivilstandsregister angelehnten, von #Standesämtern erstellten #Personenstandsregister wurden in #Preußen 1874 und 1876 im ganzen Deutschen Reich eingeführt. Die #Zweitregister werden von den #Standesämtern bzw. #Standesamtsaufsichten der #Kreisverwaltungen nach Ablauf unterschiedlicher Fristen an die jeweiligen #Landesarchive abgegeben.
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Aus #datenschutz|rechtlichen Gründen müssen lange Fristen eingehalten werden, bevor #Personenstandsregister der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. 110 Jahre sind es beispielsweise bei #Geburtsurkunden, 80 Jahre bei #Heiratsurkunden und 30 bei #Sterbeurkunden.
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Und hier kommen #Bibliothek|en und #Archiv|e ins Spiel, die, im Rahmen eines #Digitalisierungsprojekts des Deutschen #Bibliotheksverbandes (#dbv), derzeit unter anderem etliche #Adressbücher und #Personenstandsregister aus der analogen Welt in eine digitale Zukunft überführen.
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