Das #LGFrankfurt hat heute im #Eilverfahren #Blume gegen #Twitter entschieden, dass Twitter bei einem konkreten Hinweis auf eine #Persönlichkeitsverletzung auch sog. kerngleiche Äußerungen entfernen muss. Damit setzt das LG Frankfurt seine Rechtsprechung im Fall #Künast fort.
https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/ehrverletzung-durch-herabwuerdigenden-tweet
#lgfrankfurt #eilverfahren #blume #twitter #personlichkeitsverletzung #kunast