#Pfändung der #Corona_Soforthilfe ist #unzulässig
BFH, Beschluss vom 09.07.2020, VII S 23/20 (AdV)
Bei der Corona-Soforthilfe handelt es sich aufgrund ihrer Zweckbindung um eine nach § 851 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 399 Alternative 1 BGB regelmäßig nicht pfändbare Forderung.
https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202050168/
#pfändung #Corona_Soforthilfe #unzulässig
#Domainpfändung
Bei der #Pfändung der Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche des Domaininhabers aus dem Registrierungsvertrag ist die #DENIC eG #Drittschuldnerin
BGH, Urteil vom 11. Oktober 2018, VII ZR 288/17
#domainpfändung #pfändung #denic #drittschuldnerin
#Pfändung einer #Internet_Domain unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zulässig
BFH, Urteil vom 20.06.2017, VII R 27/15