Die Synode (Leitungsgremium) meiner Landeskirche hat nun die verbindliche durchschnittliche Arbeitszeit von 41 Wochenstunde je Vollzeitstelle pro Pfarrperson beschlossen.
Für mich bedeutet das 2 Dinge:
1. Arbeitszeit wirklich konkret zu erfassen, das bedeutet: Arbeitszeit, in der produziert wird und in der Beziehungsarbeit geschieht. Dienst- und Erreichbarkeitszeiten sind bei uns keine Arbeitszeit. Ich glaube: Da sind 41h schon ein heeres Ziel.
Auf dem Programm steht u.a. eine Revolution im #Pfarrdienst: Pfarrer:innen sollen eine Wochenarbeitszeit von 41 Stunden erhalten. Bislang war das nicht geregelt.
Und es soll der elektronische Rechtsverkehr #ERV eingeführt werden. Geplant ist ein Sammelpostfach, das für und gegen alle Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Verbände nutzbar sein soll. Ob das sinnvoll und praktikabel ist? #beA #beBPo
Die Synodalen beraten bis Freitag. 2/2 #ls2023
#pfarrdienst #ERV #BEA #bebpo #ls2023