Versäumt es ein #Arbeitgeber, den #Betriebsrat vor einer #Kündigung anzuhören, kann das laut #LAG #Hessen ggf. eine grobe #Pflichtverletzung sein, deren #Unterlassung das Gremium gerichtlich durchsetzen kann. Im Wiederholungsfalle drohe dem Unternehmen zudem ein #Ordnungsgeld.
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