Nach meinem Eindruck kommt langsam Bewegung in die Praxis der #pflichtverteidigung. Gerade habe ich wieder einen Beiordnungsbeschluss nach Einspruch gegen Strafbefehl 30 TS bekommen. Außerstrafrechtliche Folgen (Aufenthalt). Vor Kurzem musste man so etwas schwer erkämpfen.
Die Forderung nach #prozesskostenhilfe im #strafrecht ist richtig. Es ist aber auch an uns Strafverteidigern, #pflichtverteidigung auch dort durchzusetzen, wo die Notwendigkeit der Verteidigung nach § 140 Abs. 2 StPO etwas Begründungsaufwand fordert. Prüfen wir
#pflichtverteidigung #strafrecht #prozesskostenhilfe