„Kann man diesen #Pilz essen?“ / DGfM
Keine Verzehrfreigabe aus der Ferne
Diese strikte Regel wirkt zunächst überzogen, hat aber ihre Gründe: Nur anhand von Bildern ist eine zweifelsfreie Bestimmung von #Pilzen oft nicht möglich.
So wie der Blätterpilz auf dem Foto oder ähnlich sehen viele ungeeignete Bestimmungsanfragen aus, die unsere #Pilzsachverständigen (PSV) erreichen. Entweder klassisch per E-Mail oder mittels WhatsApp, Twitter & Co – zuweilen rufen Ratsuchende sogar an und erwarten eine Bestimmung gänzlich ohne Bild. Doch solche „Fernbestimmungen“ sind für #Pilzsammler gefährlich und deshalb für PSV der #DGfM verboten
https://www.dgfm-ev.de/pilzesammeln-und-vergiftungen/blog/kann-man-diesen-pilz-essen
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