„Kann man diesen essen?“ / DGfM

Keine Verzehrfreigabe aus der Ferne

Diese strikte Regel wirkt zunächst überzogen, hat aber ihre Gründe: Nur anhand von Bildern ist eine zweifelsfreie Bestimmung von oft nicht möglich.

So wie der Blätterpilz auf dem Foto oder ähnlich sehen viele ungeeignete Bestimmungsanfragen aus, die unsere (PSV) erreichen. Entweder klassisch per E-Mail oder mittels WhatsApp, Twitter & Co – zuweilen rufen Ratsuchende sogar an und erwarten eine Bestimmung gänzlich ohne Bild. Doch solche „Fernbestimmungen“ sind für gefährlich und deshalb für PSV der verboten
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