Machtmissbrauch
»Pimmel-Gate« bei Polizei
Baden-Württemberg: #Polizeiinspekteur vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen
#Machtmissbrauch durch die #Polizei, Machtmissbrauch innerhalb der Polizei. Baden-Württembergs ranghöchster Polizist Andreas #Renner ist am Freitag vom Vorwurf der sexuellen Nötigung aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Das entschieden die Richter am #Landgericht #Stuttgart, da der angeklagte Fall »nicht aufklärbar« sei.
Nach einem »Personalgespräch«, bei dem Sekt getrunken wurde, lud der nun suspendierte Renner seine Kollegin, die in den gehobenen Dienst aufsteigen wollte, in eine Kneipe ein. Dort küssten sich die beiden Polizisten, wie Aufnahmen einer Überwachungskamera belegen. Vor der Bar habe Brenner seinen Penis ungefragt in ihre Hand gelegt, sie habe aus Sorge vor beruflichen Konsequenzen trotz Ekels nichts gesagt, so die Nebenklägerin. Auch erzählte ihr der Angeklagte von seiner Vorliebe, beim Sex »angepinkelt« zu werden, was sie als übergriffig empfand. Am nächsten Tag versuchte der #Polizeiinspekteur die zu diesem Zeitpunkt 32jährige während eines heimlich von ihr aufgenommenen Skype-Gesprächs zum Sex zu überreden und versprach ihr bei #Einwilligung karrieretechnische #Vorteile. Die Betroffene befand sich in einem beruflichen #Abhängigkeitsverhältnis und befürchtete starke Nachteile bei Abweisung des Vorgesetzten.
Die #Staatsanwaltschaft forderte im Prozess eine #Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung für den 50jährigen Angeklagten. Die Verteidigung argumentierte, die sexuellen Handlungen seien einvernehmlich gewesen. Der Prozess fand in Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Unabhängig vom Ausgang des Prozesses wird gegen den Polizeiinspekteur ein Disziplinarverfahren geführt.
Brenner ist kein unbeschriebenes Blatt. 2019 schickte er ungefragt Nacktbilder an eine weitere Polizistin. Mit der Frage, wie er in das exponierte Amt befördert werden konnte, befasst sich ein #Untersuchungsausschuss, der die Beförderungspraxis in der baden-württembergischen Polizei untersucht. Derzeit darf er seinem Dienst nicht nachgehen, empfängt allerdings volles Gehalt.
»Wir haben es mit einem #Beamten zu tun, dessen persönlicher und beruflicher #Lebensweg davon geprägt ist, den Kontakt zu jüngeren Frauen zu suchen, und der nicht davor zurückschreckt, den ihm anvertrauten Einfluss und seine Macht pflichtwidrig auszunutzen«, so Holger-C. Rohne, der Anwalt der Nebenklägerin. Das Landgericht habe in seiner #Urteilsbegründung auf das Skype-Telefonat hingewiesen, das nicht Gegenstand der Verhandlung war. Die Gesprächsinhalte legten einen #Straftatbestand nahe. »Da das aber nicht Gegenstand der Anklage war, konnte das #Gericht nicht näher darauf eingehen«, sagte Rohne am Freitag gegenüber junge Welt.
Das baden-württembergische #Innenministerium klopft sich indes selbst auf die Schulter: »Bei der Polizei Baden-Württemberg findet derzeit einer der größten Transformationsprozesse statt – nicht nur wegen der in der Geschichte einmaligen Einstellungsoffensive. Auch weil sie auf dem Weg zu einer neuen, modernen Führungs- und Fehlerkultur ist«, behauptete am Freitag der Pressestab von Innenminister Thomas #Strobl (CDU).
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