OLG Köln – Befristung der Gültigkeitsdauer „Mobiler Briefmarken“ auf 14 Tage unwirksam
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Die Gültigkeitsdauer „Mobiler Briefmarken“ (sog. Portocodes) darf nicht auf 14 Tage beschränkt werden. Eine entgegenstehende Bestimmung in den AGB der Deutsche Post AG ist unwirksam, weil sie Verbraucher unangemessen benachteiligt.
Urteil vom 13.06.2023, 3 U 148/22
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OLG bestätigt: Post darf mobile Briefmarke nicht nach 14 Tagen ersatzlos löschen
Über eine App verkauft die Deutsche Post DHL "Portocodes", die nach 14 Tagen wertlos werden. Das ist rechtswidrig, bestätigt das Oberlandesgericht Köln.
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@heiseonline Was ich toll fände: Wenn man den Porto-Code auch über die Website bekäme und nicht zu einer App gezwungen würde (die jedoch selbst eine Web-App zu sein scheint). So kann ich das nicht nutzen und muss jedes Mal eine Briefmarke drucken… #PortoCode #DeutschePost #Briefmarke
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Urteil: Post darf Gültigkeit der mobilen Briefmarke nicht auf 14 Tage begrenzen
Die kurze Gültigkeitsdauer des Porto-Codes der Deutschen Post benachteiligt Verbraucher unangemessen und ist unzulässig, hat das Landgericht Köln entschieden.
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