„Das #Landgericht #München I hat bestätigt, dass die #Positivdaten nicht an die #Schufa weitergegeben werden dürfen. Die bisherige #Praxis von #Telefonica verstoße gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Das Urteil (…) ist noch nicht rechtskräftig.“ #DSGVO
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Als #Positivdaten werden Informationen bezeichnet, die sich nicht um ausgebliebene Zahlungen oder sonstiges nicht vertragsgemäßes Verhalten drehen - etwa wann mit wem ein Vertrag geschlossen wurde. "Die Übermittlung von Positivdaten erscheint auf den ersten Blick vielleicht harmlos, doch jede Information über Verbraucher:innen kann von Unternehmen für spürbare Entscheidungen genutzt werden", so Wolfgang #Schuldzinski, Vorstand der #Verbraucherzentrale NRW.
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Die #Verbraucherzentrale NRW hat nach eigenen Angaben Klagen gegen die #Telekom Deutschland, #Vodafone und #Telefonica eingereicht. Die Verbraucherschützer warfen den Unternehmen vor, sogenannte #Positivdaten ihrer Kundinnen und Kunden an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt zu haben, ohne hierfür eine Einwilligung der Betroffenen eingeholt zu haben. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW verstoßen sie damit gegen die Datenschutz-Grundverordnung #DSGVO und müssen dies unterlassen.
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#Verbraucherzentrale verklagt #Telekommunikationskonzerne.
Die Verbraucherzentrale #NRW verklagt #Telekommunikationsanbieter wegen der Übermittlung von Positivdaten. Die erscheinen nur auf den ersten Blick harmlos. ...
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