Privatkliniken – und die Umsatzsteuerfreiheit
Die Umsatzsteuerfreiheit von Privatkliniken nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG a.F. i.V.m.§ 67 Abs. 2 AO erforderte im Jahr 2006 keine Vorauskalkulation der Selbstkosten ((Anschluss an BFH, Urteil vom 23.01.2019 - XI R 15/16, BFHE 263, 543)). Die durch das Jahressteuergesetz 2007 mit Rückwirkung zum 01.01.2003 geänderte Fassung des § 67 Abs. 1
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Aber: Ich habe die Zeit solche Gespräche zu führen. Unser Pflegepersonal ist mit maximal 1:5 ebenfalls sehr gut aufgestellt.
Durch Satzungsleistungen können wir auch GKV Patienten besser versorgen. Wenn ich sehe wie furchtbar die Arbeitsbedingungen in den großen Häusern sind, bereue ich es nicht diesen Weg gegangen zu sein.