Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 2 #Koalitionsfreiheit
#Sachlicher #Schutzbereich
#Verein
#Rückgriff auf #Vereinsgesetz als #Merkhilfe
#Jede #Vereinigung zu der sich eine #Mehrheit #natürlicher oder #juristischer #Personen für längere #Zeit zu #gemeinsamen #Zweck #freiwillig #zusammengeschlossen und einer #organisierten #Willensbildung #unterworfen hat
#versammlungsfreiheit #Vereinigungsfreiheit #Koalitionsfreiheit #sachlich #Schutzbereich #verein #rückgriff #Vereinsgesetz #Merkhilfe #jede #Vereinigung #Mehrheit #natürlich #juristisch #person #zeit #gemeinsam #zweck #freiwillig #zusammengeschlossen #organisiert #Willensbildung #unterworfen #organisationszwang #normgeprägt #grundrecht #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Vereinigungsfreiheit & #Koalitionsfreiheit
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 2 #Koalitionsfreiheit
#Persönlicher #Schutzbereich:
#Deutsche;
#EU-#Bürger direkt oder über Art. 2 Abs. 1 GG
#Ausländer: Art. 2 Abs. 1 GG
#Juristische #Personen: Art. 19 Abs. 3 GG:
#Vereinigung stellt bereits auf #Kollektiv iSv #Organisation ab: #Doppelgrundrecht - Kein #Rückgriff auf Art. 19 Abs. 3 GG
#Vereinigungsfreiheit #Koalitionsfreiheit #versammlungsfreiheit #persönlich #Schutzbereich #deutsch #eu #bürger #ausländer #juristisch #person #Vereinigung #kollektiv #organisation #Doppelgrundrecht #rückgriff #organisationszwang #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Menschenwürde
Art. 1 GG
#Sachlicher #Schutzbereich &
#Eingriff in den #Schutzbereich;
-> #Dreistufigkeit nicht #anwendbar;
#Objektformel
Art 1 Abs. 1 GG: #Verbot, dass der #konkrete #Mensch zum #Objekt, zum #bloßen #Mittel, zur #vertretbaren #Größe #herabgewürdigt wird.
#Unterscheidung von #Würde und #Herabwürdigung;
Günter #Dürig in #Rückgriff auf #Kant
#Anwendung: #Identifizierung einer #Verletzung der #Menschenwürde
#BVerfGE 144, 20 (207)
#menschenwürde #sachlich #Schutzbereich #eingriff #Dreistufig #anwendbar #Objektformel #verbot #konkret #mensch #objekt #bloß #mittel #vertretbar #Größe #herabgewürdigt #unterscheidung #würde #Herabwürdigung #Dürig #rückgriff #kant #anwendung #identifizierung #verletzung #BVerfGE #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Menschenwürde
Art. 1 GG
#Würde als #philosophisches #Prinzip aus #Perspektive der #Rechtswissenschaft:
a) #Grundlegung durch #Religion
#Idee des #Menschen als #Ebenbild #Gottes
b) #Erbe der #Aufklärung: #Idee der #Teilhabe des #Menschen an der #Weltvernunft
#Rückgriff auf #Philosophie; #Transzendentaler #Vermeidungsirrtum; #Nous;
#Mensch nicht nur als #Mittel, sondern der #Natur nach als #Zweck an sich #selbst #ausgezeichnet; #Kant
#menschenwürde #würde #philosophisch #prinzip #perspektive #Rechtswissenschaft #Grundlegung #religion #idee #mensch #Ebenbild #gott #erbe #aufklärung #teilhabe #Weltvernunft #rückgriff #philosophie #transzendental #vermeidungsirrtum #nous #mittel #natur #zweck #selbst #ausgezeichnet #kant #Objektformel #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Wirkungsmacht des #Codex #Theodosianus vor allem im #Westen:
#Rückgriff verschiedener #Staaten die sich auf dem #Gebiet des #vormalig #weströmischen #Reiches #etablierten;
Eigenes #Recht nach #Personalitätsprinzip im #Unterschied zur #beherrschten #romanisierten #Bevölkerung die #römisches #Recht hatten.
#Aufnahme der #Codex #Theodosianus in die #Lex #Romana #Visigothorum
#Recht der #Visigothen
#Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 12. Sitzung
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#Hoffnung als #Reflexionswert von #Hoffnungslosigkeit.
#Anschlussverweigerung ist eine #Innovation der #Freisetzung von #Ressourcen durch #Verzicht auf die #Fortsetzung von #Anschlusskommunikation unter #Rückgriff auf #Begründung und stattdessen #Ressourcenakkumulation durch #Verzicht auf #Überfluss und dadurch #Akkumulation von #Verschwendung.
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Die #Ablehnung von #Metaphysik in #Bezug auf den #Begriff von #Wahrheit ist #Kennzeichen eines #transzendental(en) #Vermeidungsirrtum(s), mit dem unter #Verweis auf #Unmöglich(keit) und unter #Rückgriff auf #Organisationszwang #deduktiv(e) #Aussagesystem(e) #reproduziert werden.
Die #Alternative zum #Axiom der #deduktiv(en) #Methode ist nicht die #induktiv(e) #Kategorien(lehre), sondern die #Kommunikation #zwischen #Unbekannt(en).
#GotthardGünther - #Idee #Grundriß #aristotelisch #Logik, S.9
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Durch #Schriftgebrauch wird das #Diskriminieren von #Erinnern und #Vergessen zur #Sache von #Entscheidungen, #gewinnt damit #Ereignishaftigkeit und bezieht sich darin, durch #Rückgriff auf materielle #Grundlagen in der #Neurophysiologie oder im #Substrat von #Schrift auf #Texte, die als #Kommunikation verwendet werden. #Semantik ist damit keine Sache des #Erinnerns, sondern eine der #Reimprägnierung (#HvF) eigener #Zustände.
#NiklasLuhmann #GdG S.270f.
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