@BerndLuehr @criticalmass Das ist übrigens falsch. Das #Rechtsfahrgebot gilt allgemein. Der #Radfahrschutzstreifen ist ein Teil der Fahrbahn und als Radfahrer fährt man so weit rechts, wie es zumutbar ist. Das kann durchaus auch links neben dem Schutzstreifen sein, z.B. um den Mindestabstand von 1 m zu geparkten Autos einhalten zu können oder weil da eine Eispfütze ist oder Scherben oder Schlaglöcher.
Für den sicheren Überholabstand gibt es im Übrigen KEINE Ausnahmeregelung.
#radfahrschutzstreifen #rechtsfahrgebot