Wenn schon "Strafvereitelung im Amt", dann schon richtig: Oder wie soll man das noch anders verstehen?!
Der Kläger - der Bruder des Getöteten Oury Jalloh -, der gegen die Einstellung der Ermittlungen klagt, hat versäumt, den Ermittlungs-/Gerichtsbehörden eigene Ermittlungen vorzulegen, die für Ermittlungen angeblich notwendig wären.
Ist Selbstjustiz nun also doch erlaubt und sogar vom Bundesverfassungsgericht erbeten?
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