Durch die #grundgesetzlich #garantierte #Religionsfreiheit und #Gewissensfreiheit nach #Art. 4 Abs. 1 GG werde nicht nur #innere #Überzeugung, sondern auch nach #außen #gerichtete #religiöse #Betätigung #geschützt, unter die die #Gewährung von #Kirchenasyl falle.
§27 #StGB Als #Gehilfe wird #bestraft, wer #vorsätzlich einem #anderen zu dessen #vorsätzlich #begangener #rechtswidriger #Tat #Hilfe #geleistet hat
#SZ, 9.04.2021 #Abtei #Münsterschwarzach - #Mönch #gewährt #Kirchenasyl
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