Der Zoll · @Zoll
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Um einer Geschäftsunterlagenprüfung durch die zu entgehen, fälschte ein Unternehmer aus der Aufkleber der Post um eine Unzustellbarkeit verschiedener Bescheide vorzutäuschen.

Das Amtsgericht verurteilte ihn nun zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro.

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presseportal.de/blaulicht/pm/1

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