#Unverletzlichkeit der #Wohnung
Art. 13 GG
#Rechtfertigung von #Eingriffen in den #Schutzbereich
#Abhängig von #Art der #Beeinträchtigung, #Verwendung #technischer #Hilfsmittel und #verfolgtem #Zweck;
#Durchsuchung; #Verwendung #technischer #Hilfsmittel;
-> #Schrankenschranke je #Richtervorbehalt
#Absolute #Grenze: #Schutz des #Intimbereichs, #geschützt durch #Menschenwürde Art. 1 GG
#Unterscheidung #präventiver und #repressiver #Schutz
#Unverletzlichkeit #wohnung #Rechtfertigung #eingriff #Schutzbereich #abhängig #art #Beeinträchtigung #verwendung #technisch #hilfsmittel #verfolgt #zweck #durchsuchung #Schrankenschranke #richtervorbehalt #absolut #grenze #schutz #Intimbereich #geschützt #menschenwürde #unterscheidung #Präventiv #repressiv #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Unterscheidung von #Legitimation von #Strafe und #Unrecht.
#Unterscheidung #absolute #repressive #Straftheorie und
#relative #präventive #Straftheorie
#Unrecht: #Normentheorie als #Instrument zur #materiellen #Bestimmung der #Straftatvoraussetzungen. #Legitimation von #Verhaltensnormen: #Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
#Voraussetzungen für die #Legitimation von #Strafe; #Bedingungen
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 02a
#unterscheidung #Legitimation #strafe #unrecht #absolut #repressiv #Straftheorie #relativ #Präventiv #Normentheorie #instrument #materiell #bestimmung #Straftatvoraussetzung #Verhaltensnorm #Verhältnismäßigkeitsgrundsatz #voraussetzung #bedingungen #Rostalski #strafrecht #vorlesung