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Ruhestand im Interesse der Rechtspflege: Der Ex-Afd-Abgeordnete #JensMaier darf nicht in den #Richterdienst zurückkehren. Er sei für die Justiz nicht länger tragbar, heißt es in den jetzt abgesetzten Urteilsgründen des Dienstgerichts: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/jens-maier-dienstgericht-richter-afd-glaubwuerdigkeit-urteilsgruende/