Man sollte immer bedenken, dass die #Infiltration eines #Smartphones wie eine #Hausdurchsuchung ist. Daher sollte die auch nie ohne #richterliche #Anordnung erfolgen, es sein denn, es ist #Gefahr im Verzug, dann reicht die Anordnung der Staatsanwaltschaft. Außerdem sollte nach Aussage des Bundesverfassungsgerichts aus 2005 dieses auf schwere Straftaten beschränkt sein.
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