#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG
#Rechtfertigung von #Rechtsetzungsungleichheit durch den #Gesetzgeber
-> #Grundsätzlich #weiter #Gestaltungsspielraum
-> Nicht #Sachwidrig: #Willkürformel: #Gleichheitssatz ist #verletzt, wenn #Bestimmung als #willkürlich #bezeichnet werden muß. #BVerfGE 1, 14
-> #Neue #Formel: #Idee der #Verhältnismäßigkeit: #Relation der #Ungleichbehandlung zur #Intensität der #Ungleichheit
#gleichheit #Gleichheitssatz #Rechtfertigung #Rechtsetzungsungleichheit #Gesetzgeber #grundsätzlich #Weit #Gestaltungsspielraum #sachwidrig #Willkürformel #verletzt #bestimmung #willkürlich #bezeichnet #BVerfGE #neu #Formel #idee #verhältnismäßigkeit #relation #Ungleichbehandlung #Intensität #ungleichheit #Rechtssetzungsgleichheit #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG
#Verantwortung iSv #Bindung der #Legislative:
Welche #Merkmale als #maßgeblich angesehen werden, im #Recht #gleich oder #verschieden #behandelt zu werden ist #Sache des #Gesetzgebers. Art. 3 Abs. 1 GG ist ein #Verbot, #Art und #Ausmaß #tatsächlicher #Unterschiede #sachwidrig außer #Acht zu lassen.
#Gebot an #Gerechtigkeit #orientierter #Betrachtungsweise.
#BVerfGE 103, 242
#gleichheit #Gleichheitssatz #Rechtssetzungsgleichheit #verantwortung #Bindung #legislative #merkmal #maßgeblich #recht #gleich #verschieden #behandelt #sache #Gesetzgeber #verbot #art #Ausmaß #tatsächlich #unterschied #sachwidrig #Acht #gebot #gerechtigkeit #orientiert #betrachtungsweise #BVerfGE #vorlesung #grundrechte #Nußberger