Manche Arbeitgeber möchten am liebsten ganz genau wissen, was ihre Beschäftigten den ganzen Tag machen. Zum Beispiel, welche #Webseiten sie ansteuern. Aber dürfen Unternehmen das überwachen? Bei dieser Frage komme es darauf an, was zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbart wurde, erklärt Johannes #Schipp, Fachanwalt für #Arbeitsrecht. "Bei der härtesten Linie dürfen sich Arbeitgeber die Geräte angucken und auch den #Browserverlauf nachvollziehen", sagt Schipp.
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