Ein Geschäftsführer haftet nicht für den Mindestlohn
Der Geschäftsführer einer GmbH haften gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der GmbH nicht deshalb auf Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB, weil sie im Einzelfall nach § 21 Abs. 1 Nr. 9 MiLoG iVm. § 9 Abs. 1
https://www.gerichtsboulevard.de/ein-geschaeftsfuehrer-haftet-nicht-fuer-den-mindestlohn-918876/
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@diese_meerjungfrau es braucht eben ein "Trans-#Schutzgesetz" ähnlich dem #Nichtraucherschutzgesetz - darin verankert dann Clubs (analog der Einrichtung eines #Raucherclub) für solche Feministinnen, die unter sich bleiben wollen als Ausnahmeregelung und mit öffentlichem Aushang der Regeln, die in diesem Club anders als im sonstigen Staatsgebiet (d.h. auch integrativen S.) gelten, sozusagen als #Triggerwarnung für trans* Personen, damit die sich da nicht reinbegeben müssen. @bgv @anwaltsgelaber
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