#Möglichkeit der #grundlosen #Erwerbung von #Rechten zum #Strukturschutz, also #Schutz von #Erwartungen;
#Eigenheit im #BGB im #Unterschied zum #Römischen #Recht, nach dem #niemand mehr #Rechte auf einen #anderen #übertragen konnte, als er selbst hat.
#Teilnahme am #Rechtsverkehr als #schutzwürdiges #Rechtsgut.
#Brox, #Walker ,#BGB #Allgemein(er) #Teil, S. 18f.
#Vertrauensschutz #möglichkeit #grundlos #Erwerbung #recht #Strukturschutz #schutz #erwartungen #Eigenheit #BGB #unterschied #Römisch #niemand #andere #übertragen #teilnahme #Rechtsverkehr #schutzwürdig #Rechtsgut #Brox #walker #allgemein #teil