#qualitatives #selektives #Vertriebssystem
Anbieter von Luxusparfüms darf seinen Vertriebspartnern untersagen, diese über die Plattform „amazon.de“ zu bewerben und zu vertreiben
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 12.07.2018, 11 U 96/14 (Kart)
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