Keine vorbeugende ohne konkreten Anlass...Nicht neu aber das Urteil stellt noch mal klar, Eingriffe ins dürfen niemals aufgrund diffuser Zukunftssorgen erfolgen. Es bedarf GEWICHTIGER Anhaltspunkte, die mit ZIEMLICHER SICHERHEIT zu ERHEBLICHEN SCHÄDIGUNGEN führen. Und selbst dann bedarf es der sorgfältigen Überprüfung im EINZELFALL, ob die stationäre Hilfe NOTWENDIG und GEEIGNET ist, genau diese (drohende) KINDESWOHLGEFÄHRDUNG abzuwenden.
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#fremdunterbringung #sorgerrecht

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