"Bis zum 31. Mai können die Wahlberechtigten, deren Zahl von 52 Millionen Menschen nur bei Bundestags- und Europawahlen überschritten wird, die Selbstverwaltungsorgane der sogenannten Sozialversicherungsträger wählen, also der Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung. Was nach bürokratischem Verwaltungswesen klingt, ist jedoch eine sozialpolitische Tradition mit langer Geschichte."
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Bei der #Sozialwahl können Versicherte sowie Rentnerinnen und Rentner bis zum 31. Mai die #Sozialparlamente in Deutschland bestimmen. Diesmal ist eine #Wahl #online möglich.
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