Wann ist ein #Verstoß gegen eine #Marktverhaltensregel eine #spürbare #Beeinträchtigung der #Interessen von #Verbrauchern, sonstigen #Marktteilnehmern oder #Mitbewerbern (§ 3a UWG)?
BGH, Urteil vom 31.10.2018, I ZR 73/17 - Jogginghosen
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