#Spezialkammer für #IT_Recht in #Hamburg
Das Landgericht Hamburg hat zum Jahresbeginn eine Kammer mit spezieller Zuständigkeit nicht nur für das Urheber-, sondern auch für das IT-Recht eingerichtet (Zivilkammer 8 [Urheberrechts- und IT-Kammer]).
Definition „IT-Sachen“: siehe Ziffer 291
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