Gestern morgen am Straßenrand in einer Kiste "Zum Mitnehmen" erspäht und natürlich gleich geschnappt: Knaurs Jazzlexikon von 1957. Reich bebildert, sprachlich nicht mehr heutigen Standards entsprechend und herausgekommen vor bahnbrechenden Platten wie "The Shape of Jazz to Come", "Ah Um" oder auch "Kind of Blue"...
#jazz #jazzlexikon #alt #speziell #1975 #Fundstück
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#Gleichheit im GG
Art 3 Abs 1 #Allgemeiner #Gleichheitssatz
Art 3 Abs 2 #Gleichberechtigung #Mann und #Frau / #Förderauftrag
#Diskriminierungsverbote:
Art 3 Abs 3 #Spezielle
Art 6 Abs 5 - #eheliche / #uneheliche #Kindern
Art 33 Abs 1-3 #Öffentliches #Amt, #Staatsbürgerrechte
Art 21 iVm Art. 3 Abs 1 #Chancengleichheit der #Parteien
Art. 38 Abs 1 S. 1, 2 #Wahlrecht, #Gleichheit #Abgeordneter
Art. 136 Abs 1, 2 #WRV #Weltanschauliche #Neutralität
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#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG
#Einschränkungen aufgrund von #Corona
-> #Handlungen des #Bereiches #allgemeiner #Handlungsfreiheit im #Unterschied zu #Handlungen im #Bereich #speziellerer #Grundrechte, sind der #Möglichkeit von #Einschränkbarkeit #unterlegen, wenn die #Verhältnismäßigkeit gegeben ist und die #Einschränkung aufgrund eines #formell und #materiell #verfassungsmäßigen #Gesetzes erfolgt.
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Der #Grundrechtseingriff II;
Nach #Art. 19. Abs. 1 S. 1 #Grundgesetz muss das #grundrechtseinschränken(de) #Gesetz #allgemein, also #abstrakt-#generell sein. Es muss für eine #unbestimmt(e) #Anzahl von #Person(en) und für eine #unbestimmt(e) #Anzahl an #Fälle(n) #gelten.
#Speziell(e) #Ausprägung des #Gleichheitssatzes nach #Art. 3
#Schrankenschranke #Grundrechtsschranke #Einzelfallgesetz
#Vorlesung 6,2 27.04.21 #Grundrechte #Nußberger
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#Unterscheidung der #verfassungsmäßig(en) #Schrankenschranke(n) in
#Formell(e) #Verfassungsmäßigkeit und
#Materiell(e) #Verfassungsmäßigkeit
#Prüfung erfordert #Berücksichtigung:
#speziell(er) #Schrankenschranken wie #Zensurverbot und #Verbot der #Todesstrafe
#Verhältnismäßigkeit der #Norm
#Anforderung(en) des #Art. 19 #Grundgesetz
#Bestimmtheitsgebot
#Parlamentsvorbehalt
Kein #Verstoß gegen sonstiges #Verfassungsrecht
#Vorlesung 5,3 26.04.21 #Grundrechte #Nußberger
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