#Überwachungsbefugnisse der #Polizei sind teilweise verfassungswidrig.
Das #Bundesverfassungsgericht hat mehrere Regelungen im mecklenburg-vorpommerschen #Sicherheits- und #Ordnungsgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt. Es geht unter anderem um #Polizeibefugnisse zum #Staatstrojanereinsatz und zur #Wohnraumüberwachung im Vorfeld von Gefahren. Das Urteil hat bundesweite Bedeutung. ...
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