Bei einer #Aufwandsentschädigung für #Stadtverordnete handelt es sich weder um Arbeitsentgelt noch um Arbeitseinkommen. Zu dieser Einschätzung kommt das Landessozialgericht Hessen in einer Entscheidung aus 2022. Das Sozialgericht Detmold hatte zuvor bereits die Berücksichtigung der Aufwandsentschädigung bei der Betragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung und damit auch in der sozialen Pflegeversicherung für #rechtswidrig eingestuft.
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#aufwandsentschadigung #stadtverordnete #rechtswidrig