LG Köln verbietet im Eilverfahren per Einstweiliger Verfügung bis auf Weiteres den Produktvertrieb der #SteffenHenssler-Marke "GARTEN GLÜCK" wegen Verwechslungsgefahr mit den lange eingeführten Produkten der Antragstellerin "True Fruits".
Nachgeahmte Produkte unter #Verwechslungsgefahr anzubieten / in der Darstellung eine Verwechslung zu verursachen, ist gemäß §§ 4,5 #UWG unlauter. https://www.businessinsider.de/wirtschaft/smoothie-streit-true-fruits-geht-gerichtlich-gegen-tv-koch-steffen-henssler-vor-sein-konkurrenzprodukt-sei-zu-aehnlich/
Wie kann man Unfälle bei der Produkteinführung vermeiden?
https://www.anwalt.de/rechtstipps/haeufige-fehler-bei-der-produkteinfuehrung-206549.html
#steffenhenssler #verwechslungsgefahr #uwg