LG Köln verbietet im Eilverfahren per Einstweiliger Verfügung bis auf Weiteres den Produktvertrieb der -Marke "GARTEN GLÜCK" wegen Verwechslungsgefahr mit den lange eingeführten Produkten der Antragstellerin "True Fruits".
Nachgeahmte Produkte unter anzubieten / in der Darstellung eine Verwechslung zu verursachen, ist gemäß §§ 4,5 unlauter. businessinsider.de/wirtschaft/
Wie kann man Unfälle bei der Produkteinführung vermeiden?
anwalt.de/rechtstipps/haeufige

#steffenhenssler #verwechslungsgefahr #uwg

Last updated 2 years ago