Besonders kontrovers diskutiert wird in #Deutschland die #Auslegung des #Gewaltbegriffs.
Die #Strafgerichte neigen zur weiten #Auslegung des Gewaltbegriffs. So bewerteten sie etwa #Sitzblockaden durch passives #Versperren als #Gewalt.
Das #Bundesverfassungsgericht hatte sich mehrfach mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die #Auslegung des Gewaltbegriffs durch die #Rechtsprechung überdehnt und mit dem #Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG vereinbar ist.
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