G-) · @GeraldUmmen
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Besonders kontrovers diskutiert wird in die des .

Die neigen zur weiten des Gewaltbegriffs. So bewerteten sie etwa  durch passives als .

Das  hatte sich mehrfach mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die des Gewaltbegriffs durch die überdehnt und mit dem   des Art. 103 Abs. 2 GG vereinbar ist.

de.m.wikipedia.org/wiki/N%C3%B

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