Kein #Stromvertrag zustande gekommen
Auch bei tatsächlicher Entnahme von Strom kommt ausnahmsweise kein Vertrag mit dem #Grundversorger zustande, wenn der Verbraucher irrtümlich einen #Stromlieferungsvertrag mit einem Wahlversorger für eine fremde Zählernummer abschließt. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main. In dem dort entschiedenen Fall hatte der Immobilienverwalter die #Zählernummern verwechselt (Az.: 29 C 903/21).
Quelle: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/kein-vertrag-zustande-gekommen
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