Journalist · @rene_dpba
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Kein zustande gekommen

Auch bei tatsächlicher Entnahme von Strom kommt ausnahmsweise kein Vertrag mit dem zustande, wenn der Verbraucher irrtümlich einen mit einem Wahlversorger für eine fremde Zählernummer abschließt. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main. In dem dort entschiedenen Fall hatte der Immobilienverwalter die verwechselt (Az.: 29 C 903/21).

Quelle: ordentliche-gerichtsbarkeit.he

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