IAB: Die Beschäftigungspflicht in Verbindung mit der Ausgleichsabgabe wirkt
Um die Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben zu fördern, müssen Unternehmen in Deutschland mit 20 bis 39 Mitarbeitenden mindestens eine schwerbehinderte Person beschäftigen, Unternehmen mit 40 bis 59 Mitarbeitenden mindestens zwei. Andernfalls ist eine Ausgleichsabgabe zu entrichten.
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Coaching ist ein wichtiger Bestandteil des Sozialen Arbeitsmarktes - und wird positiv bewertet
Damit soll das geförderte Beschäftigungsverhältnis stabilisiert werden. Die Geförderten sind überwiegend mit dem Coaching zufrieden, sie wünschen sich aber zum Teil eine weitergehende Unterstützung. Dies könnte auf spezifische Verbesserungspotenziale hinweisen
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