Home Office kann nicht verordnet werden
Der Arbeitgeber ist nicht allein wegen seines arbeitsvertraglichen Weisungsrechts berechtigt, dem Arbeitnehmer einen Telearbeitsplatz zuzuweisen. Lehnt der Arbeitnehmer die Ausführung der Telearbeit ab, liegt deshalb keine beharrliche Arbeitsverweigerung vor.
https://www.dgb.de/themen/++co++352d6a8c-2f78-11e9-866a-52540088cada
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Homeoffice macht erfinderisch!
Statt 25€ oder mehr für ein vertikalen Macbook-Ständer auszugeben, plündere ich eben die Duplo-Kiste meiner Jungs. ;)
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