"Die Verpflichtung der Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste zur Speicherung von Verkehrsdaten ist in vollem Umfang unvereinbar mit der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation und daher nicht anwendbar."
https://www.bverwg.de/pm/2023/66
#Vorratsdatenspeicherung auf #Vorrat ist rechtswidrig #Telekommunikationsdienste
#vorratsdatenspeicherung #vorrat #telekommunikationsdienste