#Liegt vor bei #Maßnahme die #lege #artis, also #vorschriftsmäßig nach den #Regeln der #ärztlichen #Kunst, von einem #Arzt, #gerichtet auf #Heilung einer #Krankheit.
#Problematisierung bei #Schönheitsoperationen als #Fallgruppe zur #Körperverletzung nach § 223 #StGB;
#Heilungsfunktion, jedoch nicht im #klassischen #Sinn, insofern zu #thematisieren;
§ 223 #StGB kann #verwirklicht werden, wegen #Selbstbestimmungsrecht;
#Ärztlich #Heileingriff #Liegt #maßnahme #lege #artis #vorschriftsmäßig #regel #kunst #arzt #gerichtet #heilung #Krankheit #problematisierung #Schönheitsoperation #Fallgruppe #körperverletzung #stgb #Heilungsfunktion #klassisch #sinn #thematisieren #verwirklicht #selbstbestimmungsrecht #Rostalski #strafrecht #vorlesung
#Systematik der #Körperverletzungsdelikte;
#Unterscheidung von #Grundtatbestand und #Qualifikation;
#Unterscheidung von #Vorsatz und #Fahrlässigkeit;
#Qualifikation als #Prüfung nach dem #Grundtatbestand; #Vorsatz jeweils zu #thematisieren;
#Unterscheidung von #Körperverletzung §223 #StGB;
#Gefährliche #Körperverletzung §224 #StGB;
#Schwere #Körperverletzung §226 #StGB;
#Körperverletzung mit #Todesfolge §227 #StGB;
#Systematik #Körperverletzungsdelikt #unterscheidung #Grundtatbestand #Qualifikation #vorsatz #Fahrlässigkeit #Prüfung #thematisieren #körperverletzung #stgb #gefährlich #schwer #Todesfolge #Rostalski #Völkening #strafrecht #vorlesung