(2/2) Die nötige gerichtsfeste Begründung unterscheidet das vom Entzug der , insbesondere aufgrund Behauptung : Da muss der Verein beweisen, dass er demokratisch ist - geht am Ende fast nur durch einen Schwur, wie bei : zivilgesellschaft-ist-gemeinnu

Fazit: Es geht um den Rechtsrahmen für |liche Freiräume. Jeder Rahmen hat Grenzen. Was sind die? Wodurch werden die gezogen - , Sonderrecht (), ? Welchen politischen Impulsen folgen Grenzen und Durchsetzung?
Was unterscheidet dabei in den Mitteln autoritäre Staaten und freiheitliche Demokratien - und wie kann ein Land bei allen Herausforderungen freiheitlich und rechtsstaatlich bleiben?


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