GFF e.V und "Versammlungsgesetz NRW stoppen"Verfassungsbeschwerde gegen Versammlungsgesetz in NRW
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. #GFF erhob am Mittwoch, 4.Januar 2023 gemeinsam mit dem Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ #Verfassungsbeschwerde gegen das seit Januar 2022 geltende #Versammlungsgesetz #NRW. Die vor dem #Verfassungsgerichtshof von Nordrhein-Westfalen eingereichte #Beschwerde greift vor allem neue #Straftatbestände, erweiterte #Überwachungsbefugnisse und das präzedenzlose #Totalverbot von #Versammlungen auf Autobahnen an. In der Kombination schrecken diese bereits für sich verfassungswidrigen Regelungen Menschen davon ab, ihr #Grundrecht auf #Versammlungsfreiheit auszuüben. Die GFF will erreichen, dass das Gericht die angegriffenen Vorschriften für nichtig erklärt. Per #Eilantrag sollen die Normen zudem bereits vorläufig außer Kraft gesetzt werden.
radio dreyeckland sprach mit dem Verfahrenskoordinator Joschka Seeliger von der GFF.
Die Klage wird im übrigen von diversen bürgerrechtlich tätigen Vereinigungen u.a. Grundrechte und Demokratie und #RAV e.V. unterstützt
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https://rdl.de/beitrag/verfassungsbeschwerde-gegen-versammlungsgesetz-nrw
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@Freiheitsrechte erhebt mit Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ Verfassungsbeschwerde gegen massive Einschränkung der Versammlungsfreiheit in NRW
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) erhebt heute gemeinsam mit dem Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ #Verfassungsbeschwerde gegen das seit Januar 2022 geltende #Versammlungsgesetz NRW. Die vor dem #Verfassungsgerichtshof von Nordrhein-Westfalen eingereichte Beschwerde greift vor allem neue Straftatbestände, erweiterte #Überwachungsbefugnisse und das präzedenzlose #Totalverbot von #Versammlungen auf #Autobahnen an. In der Kombination schrecken diese verfassungswidrigen Regelungen Menschen davon ab, ihr #Grundrecht auf #Versammlungsfreiheit auszuüben. Die #GFF will erreichen, dass das Gericht die angegriffenen Vorschriften für nichtig erklärt. Per Eilantrag sollen einige Normen zudem bereits vorläufig außer Kraft gesetzt werden.
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