@heiseonline @RDL Es ist nicht nur #unberhältnismäßig sondern ganz klar rechtswidrig.
Wie das ja auch in dem "#Slysoft" - Urteil von #BGH war...
https://domain-recht.de/domain-recht/sonstiges-domain-recht/bgh-link-urteil-liegt-im-volltext-vor-12167.html
#BGH #slysoft #unberhaltnismaßig