#Hinweis auf #Grundlage für #Argumentation als #objektiv(e) #wertentscheidend(e) #Grundsatznorm nach #BVerfGE 35, 79;
Dem #Grundrechtsträger erwächst aus der #Wertentscheidung ein #Recht auf #staatlich(e) #Maßnahme(n), die zum #Schutz des #grundgesetz(lich) #gesichert(en) #Freiheitsraum(s) #unerlässlich sind, weil sie ihm #frei(e) #wissenschaft(liche) #Betätigung überhaupt erst #ermöglichen.
#Ermöglichung #ToDo #Wissenschaftsfreiheit
#BVerfGE 111, 333 (353)
#Hinweis #grundlage #argumentation #objektiv #wertentscheidend #Grundsatznorm #BVerfGE #Grundrechtsträger #Wertentscheidung #recht #staatlich #maßnahme #schutz #grundgesetz #Gesichert #Freiheitsraum #unerlässlich #frei #wissenschaft #Betätigung #ermöglichen #ermöglichung #todo #Wissenschaftsfreiheit