RA Michael Seidlitz · @ramichaelseidlitz
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Der eines Unternehmens ist aufgrund einer eigenen wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht verpflichtet ist, die konkrete Übernahme von fremden Inhalten auf der eigenen Website zu verhindern, so dass er für des Unternehmens neben diesem auch haftet.

LG Düsseldorf, Urteil vom 14.11.18, 12 O 69/18

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